Corona Virus / Covid-19 - Eilnachrichten 4
Einen schönen guten Tag aus unserer Kanzlei,
zuerst: Vielen herzlichen Dank an alle, die es uns möglich machen,
trotz der ganzen Einschränkungen weiterhin so gut arbeiten zu können.
Wesentlich Entwicklungen seit unseren letzten Eilnachrichten vom 29. März.
1) Steuerstundungen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen
Bei allen bisher eingegangenen Steuer- und Stundungsbescheiden wurde unseren
Anträgen entsprochen und entsprechende Erstattungen vorgenommen.
Dies gilt auch für die Anträge auf Herabsetzung der UStVA 1/11 auf null Euro. In
einigen Fällen erfolgten auch hier bereits die Erstattungen.
2) Steuerfreie Zuschläge bis 1.500 €
Zuschläge müssen, die wie der Name schon sagt, zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden. Zuschläge aufgrund von besonderen
Leistungen
während der Corona Krise bleiben in Höhe bis zu 1.500 € steuer- und
sozialversicherungsfrei, wenn sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020
ausbezahlt werden.
Dies gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Branche in der sie
beschäftigt sind. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie hiervon Gebrauch machen
möchten.
3) Verbesserungen bei der Mehrarbeit von Minijobbern
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse durften Minijobber bisher 3 Mal im
Kalenderjahr mehr als 450 € pro Monat verdienen. Dies ist nun für die Zeit vom
1. März bis zum 31.Oktober auf 5 Mal erhöht worden.
Die Zeitgrenzen für die kurzfristig Beschäftigten wurden von bisher 3 Monaten
und 70 Arbeitstagen auf 5 Monate und 115 Arbeitstage erhöht.
Dies bedeutet erhebliche Entlastungen bei den Arbeitseinteilungen und den
Zeiterfassungen.
Bei Minijobbern können bereits bisher steuer- und sozialversicherungsfreie
Leistungen zusätzlich zum maximalen Arbeitslohn von 450 € bezahlt werden. Dies
müsste also auch für die unter 2) genannten
1.500 € gelten. Dazu konnte ich bisher keine negative Aussage finden, aber auch
keine, die dies ausdrücklich bestätigt.
4) Zuschüsse für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Die Zuschüsse werden und wurden nach unseren Erkenntnissen zügig bearbeitet.
Manche kleine Nachfragen blieben leider nicht aus. In einigen Fällen wurden die
Zuschüsse bereits ausbezahlt.
Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne weiter..
5) Kredithilfen
Die Bundesregierung hat auf die Probleme bei der Kreditvergabe wie folgt
reagiert:
„Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019
oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll
ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die
EU-Kommission starten.“
(Homepage des Bundesfinanzministeriums)
Bitte kalkulieren sie auch hier aufgrund der starken Belastungen bei den meisten
Banken eine Bearbeitungsdauer von einigen Wochen ein.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Frohe Ostern
Beste Grüße
Bernhard Brugger und das gesamte Team