Die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung genannt, ist für Freiberufler und kleinere Unternehmen ein vereinfachtes und dennoch wichtiges Dokument zur Messung und Kontrolle Ihres Unternehmenserfolges. Er dient nicht nur zur Steuerung Ihres Unternehmens, sondern bildet auch die Basis für die Beurteilung Ihres Unternehmens durch Banken und Geschäftspartner.
Auf seiner Grundlage werden die Steuererklärungen erstellt. Das komplexe deutsche Steuerrecht erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir planen und gestalten mit Ihnen die optimale Steuerstrategie, damit Ihre Steuerbelastung möglichst gering bleibt.
| Erstellung der Gewinnermittlung im intensiven Dialog mit Ihnen | x |
| Besprechung der vorläufig fertiggestellten Gewinnermittlung und möglicher Alternativen | x |
| Endgültige Fertigstellung mit farbiger grafischer Aufbereitung Ihrer wesentlichsten Unternehmenskennzahlen, auch im Mehrjahresvergleich | x |
| Erstellung sämtlicher zum Jahresabschluss gehörender Steuererklärungen, sowie Ermittlung der genauen Steuerbelastung | x |
| Was folgt aus dem Gewinnermittlung? - Budgetierung - Liquiditätsplanung - Wahl der Rechtsform - Bankengespräch Wir gestalten mit Ihnen Ihre Zukunft getreu unserem Kanzleimotto: „In Zukunft gewinnt keiner mehr allein“ |
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| Prüfung der Steuerbescheide und Erstellung sämtlicher damit zusammenhängender Rechtsbehelfe , wie Einsprüche, Stundungs- und Steuerherabsetzungsanträge | x |
| Bei Klagen vor Finanzgerichten unterstützen wir Sie mit unseren darauf spezialisierten Verbundpartnern | x |
| Vollständige Abwicklung der steuerlichen Betriebsprüfung | x |
| und… selbstverständlich und gerne, eine Besprechung zu allen sonstigen Fragen in diesem Bereich, soweit wir Ihnen dabei behilflich sein können. | x |
| Elektronische Langzeit - Archivierung der Daten, auf Wunsch auch Bereitstellung der jährlichen Daten auf Archiv-DVD | x |
| Wir besprechen detailliert Ihre Anforderungen und Wünsche für Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen. Gerne erstellen wir Ihnen dann auf dieser Basis ein verbindliches Angebot für unser laufendes Honorar. Unsere Beratungsleistungen berechnen wir wie folgt: |
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| Mitarbeiterinnen | 75 €/Std. |
| Kanzleiinhaber | 95 €/Std. |
