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Gewinnermittlung und Steuererklärungen

Die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung genannt, ist für Freiberufler und kleinere Unternehmen ein vereinfachtes und dennoch wichtiges Dokument zur Messung und Kontrolle Ihres Unternehmenserfolges. Er dient nicht nur zur Steuerung Ihres Unternehmens, sondern bildet auch die Basis für die Beurteilung Ihres Unternehmens durch Banken und Geschäftspartner.

Auf seiner Grundlage werden die Steuererklärungen erstellt. Das komplexe deutsche Steuerrecht erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir planen und gestalten mit Ihnen die optimale Steuerstrategie, damit Ihre Steuerbelastung möglichst gering bleibt.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Gewinnermittlung und Steuererklärungen
Erstellung der Gewinnermittlung im intensiven Dialog mit Ihnen x
Besprechung der vorläufig fertiggestellten Gewinnermittlung und möglicher Alternativen x
Endgültige Fertigstellung mit farbiger grafischer Aufbereitung Ihrer wesentlichsten Unternehmenskennzahlen, auch im Mehrjahresvergleich x
Erstellung sämtlicher zum Jahresabschluss gehörender Steuererklärungen, sowie Ermittlung der genauen Steuerbelastung x
Beratung und Betreuung
Was folgt aus dem Gewinnermittlung?
- Budgetierung
- Liquiditätsplanung
- Wahl der Rechtsform
- Bankengespräch
Wir gestalten mit Ihnen Ihre Zukunft getreu unserem Kanzleimotto:
„In Zukunft gewinnt keiner mehr allein“
x
Prüfung der Steuerbescheide und Erstellung sämtlicher damit zusammenhängender Rechtsbehelfe , wie Einsprüche, Stundungs- und Steuerherabsetzungsanträge x
Bei Klagen vor Finanzgerichten unterstützen wir Sie mit unseren darauf spezialisierten Verbundpartnern x
Vollständige Abwicklung der steuerlichen Betriebsprüfung x
und… selbstverständlich und gerne, eine Besprechung zu allen sonstigen Fragen in diesem Bereich, soweit wir Ihnen dabei behilflich sein können. x
Archivierung
Elektronische Langzeit - Archivierung der Daten, auf Wunsch auch Bereitstellung der jährlichen Daten auf Archiv-DVD x
Unsere Honorare
Wir besprechen detailliert Ihre Anforderungen und Wünsche für Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen.
Gerne erstellen wir Ihnen dann auf dieser Basis ein verbindliches Angebot für unser laufendes Honorar.
Unsere Beratungsleistungen berechnen wir wie folgt:
 
Mitarbeiterinnen 75 €/Std.
Kanzleiinhaber 95 €/Std.

Digitales Buchen

Wir wollen unsere Zusammenarbeit zu Ihrem Vorteil noch effektiver gestalten! Unser Angebot zur modernen Buchführung Wir stellen Ihnen hier unser neues Leistungsangebot vor, „digitales Buchen“ oder auch „Buchführung mit Zukunft“ genannt. Es erspart Ihnen erhebliche Verwaltungsarbeiten und nicht nur beim Zusammenstellen der Buchführungsbelege, sondern auch für die Folgejahre

Unser Büro

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