Erhöhte steuerliche Anforderungen an Registrierkassen und offene Barkassen

Ich möchte Sie auf ein Thema hinweisen, dass derzeit voll im Brennpunkt der Finanzverwaltung steht. Es geht um die…

steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen und offene Barkassen

Die Finanzverwaltung geht bei bargeldintensiven Betrieben von einem erhöhten Betrugsverdacht aus. Dies stützt sie auf zahlreiche Betriebsprüfungen in Branchen wie der Gastronomie und dem Einzelhandel, in denen teilweise systematische Betrugssoftware eingesetzt, teilweise schlicht lückenhafte Kassenaufzeichnungen vorhanden sind. 

  • Die erhöhten Anforderungen an Registrierkassen gelten ab dem 01.01.2017. Ausführliche Information hierzu wurden vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag im März 2016 veröffentlicht. Sollten Sie betroffen sein, handeln Sie bitte rechtzeitig und erwerben, wenn nötig so bald wie möglich, Kassen die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Situation auf diesem Gebiet wird sich weiter verschärfen. Vom Gesetzgeber liegt seit 18.03.2016 ein Referentenentwurf dazu vor, der ab dem 01.01.2019 in Kraft treten soll.

Ein Kernelement hieraus ist die sogenannte Kassen-Nachschau. Sie ermöglicht es den Prüfern unangemeldet während der Öffnungszeiten im Unternehmen zu erscheinen und sich die Kasse vorzählen zu lassen. 

  • Fehler in der Kassenführung können je nach Bedeutung Bußgelder, Hinzuschätzungen von Umsätzen und steuerstrafrechtliche Folgen haben.


Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.

Bernhard Brugger
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer