SÜDKURIER-Serie - Teil 3 „Sehr hohes Risikopotential bei bezahlten Sportlern"
Eine Vereinsbuchhaltung, die auch einer Überprüfung des Finanzamtes Stand hält, ist nicht nur eine zeitraubende Arbeit für die betroffenen Vorstands-mitglieder, oft fehlt auch die nötige Kompetenz, um kritische Hürden sicher meistern oder Probleme schon in der Entstehung erkennen und beheben zu können, wie der Steuerberater Bernhard Brugger aus Friedrichshafen weiß.
Herr Brugger, welche kritischen Bereiche gibt es denn aus Sicht eines Steuerberaters?
Für kleinere Vereine, deren jährliche Einnahmen unter 35 000 Euro liegen, ist die Sache relativ einfach. Doch sobald ein Verein eine gewisse Größe erreicht, mehrere Abteilungen hat oder Geld an die Sportler fließt steigen die Anforderungen sprunghaft an. Denn dann muss sich die Vorstandschaft und auch die Abteilungsleiter mit dem Wirtschaftsrecht, dem Handelsrecht, hier insbesondere mit dem Steuer- und dem Sozialversicherungsrecht, sowie dem Gemein-nützigkeitsrecht auskennen. Die Buchhaltung muss eingeteilt werden in den ideellen Bereich, den Zweck- und den Wirtschaftsbetrieb. Und spätestens da fangen die Probleme an. Denn hier bedarf es ordnungsgemäßer Belege, sowohl was die Ausgaben, als auch was die Einnahmen wie Spenden, aber auch gegebenenfalls Pacht- und Spielerverträge angeht. Zur Einordnung muss man natürlich wissen, welchen Posten man in welchen der drei relevanten Bereich einzuordnen hat. Oft holen sich die Verantwortlichen hier keine oder die falsche Hilfe. Denn steuerlich sind Vereine ein ganz besonderer Bereich.
Kann da nicht jeder Steuerberater weiterhelfen?
Nein...! Also beispielweise von Land- und Forstwirtschaft habe ich keine Ahnung, das ist auch ein sehr spezielles Gebiet. Da halte ich mich raus. Steuerliche Vereinsangelegenheiten sind ebenfalls ein Spezialgebiet. Da gibt es leider sehr viel Halbwissen. Die oben genannte Dreiteilung ist entscheidend und am Besten, man macht das schon von Anfang an richtig.
Den Begriff des Controlling kennt man aus der Wirtschaft. Wäre das auch ein Weg für die Vereine?
Unbedingt...! Die Vereine haben laut Satzung meist ein bis zwei Vorsitzende, dazu einen Kassierer und ein bis zwei Kassenprüfer. Trotz viel gutem Willen kann da ein Verein schnell in finanzielle Schieflage geraten. Vereine ab einer bestimmten Größe, etwa über 4000 Mitglieder, oder mit mehr als elf Abteilungen oder aber mit vier Abteilungen mit bezahlten Sportlern, sollten ein halbjähriges Controlling durchführen. Dazu muss sich die Vorstandschaft mit den direkt betroffenen Abteilungsleiter absprechen.
Spielt es da eine große Rolle, ob es ein Ein- oder ein Mehrspartenverein ist?
In beiden Bereichen lauern Gefahren. Auf jeden Fall besitzt ein Mehrspartenverein mit bezahlten Sportlern ein sehr hohes Risiko-potential.
Was ist denn ein „bezahlter Sportler"?
Das ist in der Abgabenordnung genau definiert:
Ein bezahlter Sportler ist ein Sportler, der im Monat mehr als 358 Euro oder entsprechende Sachwerte bekommt. Dabei stellen die 358 Euro den Monatsdurchschnitt im Jahr dar, d.h. dass die jährliche Obergrenze bei 4296 Euro liegt. Dabei wird das Kalenderjahr, nicht die Saison, zu Grunde gelegt. Es gibt aber auch den bezahlten Sportler, der nicht im Verein ist. Wenn man einem solchen Sportler, beispielweise bei einer Turngala oder als Ehrengast bei einem Turnier, nur ein Euro mehr bezahlt, als sein Aufwand beträgt, dann zählt die ganze Veranstaltung als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäfts-bereich.
Sachwerte, das wären dann die geldwerten Vorteile wie etwa ein Zimmer oder ein Auto eines Sponsors zur Nutzung?
Ja..., nehmen wir zum Beispiel Konstanz, da sind Zimmer knapp und daher teuer. Wenn der Sportler ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommt, das laut Marktwert eine Miete von 250 Euro erbringen würde, und er bekommt dann noch ein Handgeld von 160 Euro, dann ist er ein bezahlter Sportler. Und alle Variablen wie Erfolgs- oder Einsatzprämien sind Gehaltsbestandteile. Und wenn nur ein Sportler in der Mannschaft ist, der über dieser Grenze liegt, dann zählt das für die ganze Saison und die ganze Mannschaft steuerlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Natürlich gilt auch hier die Obergrenze von 35 000 Euro Umsatz aus dem Spielbetrieb, doch Vereine, die Geld für Spieler bezahlen, sind da schnell drüber.
Und was bedeutet das dann steuerlich?
Das fängt dann mit der Umsatzsteuer an, die von sieben auf 19 % ansteigt. Dann ist der gesamte Vorgang Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichtig, das heißt etwa 30 % des Gewinns gehen an das Finanzamt. Und für diesen Bereich darf man auch keine steuervergünstigenden Spenden verwenden, denn das wäre „spendenschädlich". Hier läuft viel schief, was dann auch die Gemeinnützigkeit eines Vereins gefährden kann, was wiederum drastische Folgen hat.
Und wie verhält sich das bei einem Spielerwechsel im Sommer? Muss dann ein Spieler seine bisherigen Zahlungen offen legen, müssen die Zahlungen, die in dem betreffenden Jahr von einem anderen Verein an den Aktiven geflossen sind, berücksichtigt werden?
Nein, denn die Grenze zählt für den Verein, nicht für den Sportler. Der muss das ganz normal über die Lohnsteuer regeln, zum Beispiel als Minijobber.
Es könnte dann aber schon der Fall entstehen, dass ein Abteilungs-leiter im November signalisiert: „Wir kommen über die kritische Grenze – gewinnt nicht mehr!" oder können anfallende Siegprämien in der Auszahlung auch auf das nächste Jahr verschoben werden?
Ja, das wäre ein Musterbeispiel für gutes Controlling.
Das kann dann schon abgesprochen werden, dass bestimmte Prämien nicht mehr im November oder Dezember, sondern erst im drauf folgenden Jahr ausbezahlt werden. Aber das muss dann auch vertragskonform sein.
Das bedeutet viel Arbeit und viel Verantwortung für die ehrenamtlichen Funktionäre. Wie könnte das Problem gelöst werden?
Jeder Verein, der mit bezahlten Sportlern arbeitet, sollte diesen Bereich z.B. in eine GmbH ausgliedern und mit einer Geschäfts-leitung, in Voll- oder Teilzeit, versehen. Das würde ich dringend raten.
Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung dokumentiert, dass ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender pro Jahr etwa 432 Stunden in die Vereinsverwaltung investieren muss. Was wäre Ihr Wunsch an den Gesetzgeber, um Vereine und damit Funktionäre zu entlasten?
Der Gesetzgeber sollte es zulassen, dass bei Vereinen mit einem größeren Geschäftsbetrieb bezahlte Vorstandsmitglieder eingestellt werden können. Es ist zwar heute schon zulässig bezahlte Geschäftsführer einzustellen, doch die Außenhaftung tragen auch dann immer die ehrenamtlichen Vorstände, die Reibungsverluste sind enorm. Die erste Fußballbundesliga hat aktuell acht Vereine, in denen der Profibereich nicht ausgegliedert ist, also mit ehren-amtlicher Vorstandschaft. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Da sollte sich die Gesetzeslage, aber auch die Einstellung der Vereine ändern. Denn ab einer bestimmten Größe sind das keine Freizeitclubs mehr, sondern mittelständische Unternehmen. Für die Mitglieder könnte das dann allerdings auch ein ansteigen der Beiträge bedeuten.
Wäre ein gemeinsamer Geschäftsführer für mehrere Vereine eine Lösung?
Ja, eine Zusammenlegung zum Beispiel in Form einer Büro-gemeinschaft könnte da weiterhelfen. Aber dazu müssen die Vereine eine Reihe von Bedenken über Bord werfen. Aber man braucht zur Lösung der Probleme eben einfach kompetente Hilfe. Viele Vereine nutzen im sportlichen Bereich einen bezahlten Trainer, im kaufmännischen Bereich jedoch steht keine Fachkraft zur Verfügung.
Nun hat sich ja im Jahr 2007 steuerlich einiges getan, etwa im Spendenrecht oder in der Ehrenamtspauschalen und dem Übungsleiterfreibetrag. Waren das richtige Schritte?
Ja, die Grenze für den Zweckbetrieb wurde auf 35 000 Euro ange-hoben. Doch wenn man das Ehrenamt wirklich fördern will, dann muss dieser Betrag auf mindestens 100000 Euro angehoben werden. Denn viele Ehrenamtliche wissen gar nicht, welche Risiken sie tragen.
Waren das also nur kosmetische Signale der Politik, also allenfalls eine leichte Anpassung an die Inflation?
Es war sicherlich sehr positiv, dass nun 20 % des Einkommens gespendet werden darf. Andere Beträge wurden angehoben, aber wahrlich nicht gigantisch. So haften Vereinsvorstände immer noch persönlich bei - auch unwissentlich - falsch ausgestellten Spenden-bescheinigungen nun mit 30%, statt bisher mit 40% des bescheinigten Betrages. Der Betrag für bezahlte Sportler hingegen wurde gar nicht angepasst.
Die Fragen stellte Jürgen Rössler