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20.10.2010 - Kategorie: Allgemein

Ab wann müssen Rentner Steuern bezahlen?

Möglicherweise haben Sie als Rentner Post vom Finanzamt bekommen oder machen sich Gedanken, ob Sie aufgrund der geänderten Rechtslage eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen?... dann lesen sie bitte...


Im Oktober rollt auf die Finanzämter eine Lawine von 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen von den Rentenversicherern zu. Darin sind alle Einnahmen aufgelistet, die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten Leibrenten bekommen.

Die Finanzämter überprüfen nun, wer mit seinen Einkünften über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt und somit einkommensteuerpflichtig wird und schreiben Sie möglicherweise mit der Aufforderung an, Steuererklärungen ab 2005 abzugeben. Die Steuergewerkschaft schätzt, dass pro Jahr ein Viertel aller Rentner überprüft wird, so dass bis in spätestens 4 Jahren alle Rentner überprüft worden sind.

Wer ist steuerpflichtig?

Ob Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Ihrer Rente und eventuellen Nebeneinkünften ab. Sie werden steuerpflichtig, wenn das gesamte Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser betrug bis zum Vorjahr 7.664 Euro, bei verheirateten 15.328 Euro. Im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurde der Freibetrag für 2009 auf 7.834 Euro für Alleinstehende und 15.668 Euro für Verheiratete angehoben. Ab 2010 werden die Grundfreibeträge bei 8.004 bzw. 16.008 Euro liegen.

Die Situation für Sie als Rentner hat sich mit dem Jahr 2005 grundlegend geändert. Davor wurde Ihre Rente mit einem Ertragsanteil von ca. 25 % besteuert.

  • Falls Sie in 2005 erstmals oder bereits davor gesetzliche Altersrente bezogen haben, beträgt Ihr steuerpflichtiger Anteil jetzt 50 % der jährlichen Rentenbezüge von 2005. Der steuerfreie Anteil wird in Euro lebenslang festgeschrieben.
  • Wer dagegen 2006 Rentner wurde, bei dem zählen bereits 52 % zum steuerpflichtigen Einkommen.
  • Bei Neu-Rentnern des Jahres 2009 sind es bereits 58 %.
  • Bei Neu-Rentnern im Jahr 2040 müssen dann 100 % der Rentenbezüge versteuert werden.

Das heißt, ... dass Sie ab 2005 steuerpflichtig werden können, obwohl sie für die Jahre davor eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten haben.

Was müssen Sie tun?

Gerne ermitteln wir für Sie, ob Sie in den Jahren ab 2005 einkommensteuerpflichtig sind und erstellen gegebenenfalls Ihre Steuererklärung. Spätestens, wenn Sie eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten, ab 2005 Steuererklärungen abzugeben, müssen Sie reagieren und die Erklärungen abgeben.

Was können Sie von Ihren Renteneinkünften abziehen?

Von Ihrem steuerpflichtigen Anteil der Renten können Sie noch eine ganze Reihe von steuermindernden Tatbeständen abziehen, zum Beispiel:

  • den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro
  • den Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen,
  • Kirchensteuer, Spenden, Ausgaben für Medikamente,
  • Praxisgebühr oder Zuzahlungen beim Arzt,

ebenso wie,

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und
  • Aufwendungen für Handwerker für die von Ihnen genutzte Wohnung und
  • auch Behindertenfreibeträge können das zu versteuernde Einkommen senken.

Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Bernhard Brugger
Diplom-Kaufmann,
Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Friedrichshafen


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